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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN


Die vorliegenden Bedingungen sind stets integraler Bestandteil jedes Angebots, jeder Bestellung oder jedes Vertrags. Die Bedingungen der mitkontrahierenden Partei haben niemals Vorrang vor den unseren.

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind die Lieferfristen stets unverbindlich. Sie können niemals Anlass zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Verkäufer geben.
  2. Alle Beanstandungen und Bemerkungen müssen schriftlich erfolgen und per Einschreiben innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware übermittelt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten Beschwerden als verspätet und nicht existent.
  3. Wird in einem gelieferten Stück ein Fehler festgestellt, der seine Ursache in einem Mangel des Rohmaterials oder der Verarbeitung hat, fällt dies – unter Ausschluss jedes anderen Falles – unter eine Ersatzgarantie.
  4. Fälle höherer Gewalt entbinden die Firma von jeglicher Verantwortung.
  5. Die Rechnungen sind in Ledegem zahlbar, spätestens am Fälligkeitstag. Ist auf der Rechnung kein Fälligkeitstag angegeben, gilt dieser stets als 30 Tage zum Monatsende. Bei Nichtzahlung am festgelegten Fälligkeitstag werden ohne Mahnung ab Rechnungsdatum bis zur vollständigen Zahlung, gegebenenfalls nach gerichtlicher Eintreibung, Verzugszinsen in Höhe von 12% pro Jahr auf die geschuldeten Beträge fällig.
  6. Außerdem wird der Hauptbetrag ohne vorherige Mahnung und mit einem Minimum von €123,95 und einem Maximum von €1.859,20 um 12% des Hauptbetrags erhöht, als vertragliche Schadenersatzpauschale, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist.
  7. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Käufer wird stets eine Entschädigung in Höhe von 25% der ursprünglichen Vertragssummen fällig, unbeschadet eines zusätzlichen Schadenersatzanspruchs, falls der tatsächliche Schaden höher liegt als die vereinbarten 25%.
  8. Die Waren bleiben ausdrücklich Eigentum des Verkäufers, solange sie nicht vollständig bezahlt sind, wo immer sich diese Waren auch befinden mögen. Solange keine vollständige Zahlung erfolgt ist, darf der Käufer diese Waren weder rechtsgültig weiterverkaufen noch auf andere Weise veräußern.
  9. Im Falle von Streitigkeiten, die ausschließlich dem belgischen Recht unterliegen, sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Kortrijk zuständig, unter Ausschluss der Gerichte jedes anderen Bezirks.



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